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Neuigkeiten

Ertrinkungsunfälle verhüten

Die Gefahr für Kinder im und am Wasser wird von Eltern häufig unterschätzt. Die wichtigsten „Sicherheitsregeln“ finden Sie hier zusammengefasst.

Sicheres Verhalten am und im Wasser

- Das Kind frühzeitig und immer wieder seinem Alter entsprechend zum sicheren Verhalten am und im Wasser anleiten.

- Ab einem Alter von fünf Jahren sollten Kinder so bald wie möglich schwimmen lernen.

- Auch wenn Kinder schwimmen können, nicht unbeaufsichtigt lassen, solange sie nicht „wassersicher“ sind

- Kinder mit den Baderegeln vertraut machen.

- Auf Booten oder beim Spielen in Wassernähe Kindern immer Schwimmwesten anlegen.

- Nicht auf Schwimmflügel oder Ähnliches verlassen. Sie sind nur Schwimmhilfen, gewähren aber keine ausreichende Sicherheit.

- Aufblasbare Teile wie Schwimmreifen oder Wassertiere sind Spielzeug und keine Schwimmhilfen. Deshalb: Beaufsichtigung immer in Armreichweite!

- Älteren Kindern ausreichend Gelegenheit geben, ihre Geschicklichkeit und Ausdauer im Wasser zu trainieren.

Wassersicherheit im häuslichen Umfeld

- Kleinkinder im Wasser oder in Wassernähe immer beaufsichtigen. Das gilt auch für Planschbecken und Badewanne.

- Teiche und Schwimmbecken im Garten kindersicher einzäunen.

- Auch in fremden Gärten, in denen sich das Kind aufhalten könnte, an mögliche offene Wasserstellen denken. Sicherstellen, dass kein unbemerkter Zugang möglich ist.

- Regentonnen fest mit Deckel verschließen.

- Kinder nicht mit Dreirädern, Tretautos, Roller oder Fahrrädern am Teich oder Beckenrand fahren oder herumtoben lassen.

- Älteren Kindern nie die Verantwortung für ein jüngeres Kind im und am Wasser übertragen.

Quelle: Kindergesundheit-info.de

Neu seit 01.06.2025: Mutterschutz bei Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche

Schwangere Personen, die eine Fehlgeburt nach der 13. SSW haben, können nun ebenfalls eine Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen.

Die Frist richtet sich nach dem Fortschritt der Schwangerschaft und ist folgendermaßen gestaffelt:

  • Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz

  • Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz

  • Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

Die schwangere Person ist nicht verpflichtet die Schutzfrist in Anspruch zu nehmen.

Dann muss jedoch eine ausdrückliche Erklärung erfolgen, dass trotz Fehlgeburt weiterhin gearbeitet wird.

So schreibt es das neue Gesetz vor.

Für Fehlgeburten bis zur 12. Woche ist weiterhin kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.

Weitere Infos:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschutz-und-mutterschaftsleistungen-73754

Kinder sind kein Content

Aktionswoche auf Social Media

Sie spielen am Strand, lachen beim Eisessen oder machen Quatsch im Auto – Bilder von Kindern wirken oft harmlos und liebenswert. Doch was viele Erwachsene unterschätzen: Werden solche Aufnahmen ins Netz gestellt, können sie langfristigen Schaden anrichten. Genau davor warnen die Initiativen klicksafe, SCHAU HIN!, Gutes Aufwachsen mit Medien, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs mit einer Aktionswoche auf Social Media unter dem #KindersindkeinContent.

Fünf Risiken beim Teilen von Kinderfotos online

  1. Verlust der Bildrechte: Beim Upload auf Social-Media-Plattformen geben Nutzer*innen in der Regel die Rechte an ihren Bildern ab. Diese können dann kommerziell verwendet oder weitergegeben werden.

  2. Preisgabe privater Daten: Namen, Orte oder Schuluniformen im Bild ermöglichen Rückschlüsse auf das Kind – Fremde könnten Kontakt aufnehmen.

  3. Cybermobbing: Auch gut gemeinte Fotos können zum Ziel von Spott und Bloßstellung werden – sogar Jahre später.

  4. Sexualisierter Missbrauch: Pädokriminelle suchen gezielt nach Kinderbildern – oft reichen harmlose Aufnahmen.

  5. KI-Manipulation: Mithilfe künstlicher Intelligenz lassen sich Bilder verändern oder in bedrohliche Kontexte einfügen.

Das sollten Eltern beim Umgang mit Bildern und Videos online beachten

  • Habe ich geprüft, wer das Bild oder Video sehen kann?

  • Habe ich das Bild oder Video selbst gemacht? Falls nicht, habe ich die Urheberrechte abgeklärt?

  • Haben alle, die auf dem Bild oder im Video zu sehen sind, mir erlaubt, es zu teilen?

  • Verrät der Bild- und Videohintergrund nichts über den Aufenthaltsort im „echten“ Leben?

  • Ist mir bewusst, dass ich beim Hochladen Bildrechte an die Plattform abgebe?

  • Bin ich mir sicher, dass das Bild oder Video keine unangenehme oder peinliche Situation zeigt?

  • Ist mir bewusst, dass auch scheinbar harmlose Bilder und Videos missbraucht werden können?

  • Wäre es für mich in Ordnung, wenn so ein Kinderbild oder -video von mir heute im Netz verfügbar wäre?

  • Würde ich mich damit wohlfühlen, wenn das Bild oder Video von anderen gespeichert und an Fremde weitergeleitet werden würde?

Mehr Infos...

Geheimnisvolle Fledermausnacht Samstag den 12.07 in Wiesentheid

Bei diesem Rundgang im Schlosspark Wiesentheid erfahren wir spielerisch etwas über die Lebensweise der heimischen Fledermäuse, wie beispielsweise die Wasserfledermaus. Am Ende des Rundgangs werden dann voraussichtlich schon einige der nachtaktiven Tiere ihre Runden über dem See drehen, so dass man sie hören und mit der Taschenlampe beim Jagen beobachten kann.

Wann: Samstag, 12.07.2025, 20:00 – 22:00 Uhr

Wo: vor dem Schlosspark Wiesentheid, Eingang Kanzleistr.

Zielgruppe: Kinder im Grundschulalter mit erwachsener Begleitperson

Wer: Matthias Mann (Umweltstation Kitzinger Land)

Anmeldung: bis Freitag, 04.07.2025 unter info-umweltstation@kitzingen.de o. 09321 928-1109

TN-Gebühr: keine

Sonstige Hinweise: Die Exkursion findet auch bei leichtem Regen statt. Auf festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung ist zu achten. Bitte eine Taschenlampe mitbringen und ggf. für Schutz gegen Insektenstiche sorgen. Getränke und ggf. Snacks bitte selbst mitbringen.

Familienwegweiser auf dem Startbildschirm

Um den Familienwegweiser KT jederzeit griffbereit zu haben speichern Sie das Icon einfach auf dem Home-Screen Ihres Handys:

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Wir freuen uns über Kritik, Wünsche oder Anregungen unter familie@kitzingen.de

Pädagogisch wertvolle Medienprodukte für Kinder und Jugendliche

Am 30. Oktober 2024 wurden bereits zum 27. Mal die Pädagogischen Medienpreise in München verliehen. Insgesamt wurden 15 Medienprodukte für Kinder und Jugendliche mit einem “Pädagogischen Medienpreis 2024” ausgezeichnet.

Das „SIN – Studio im Netz“ ehrt mit diesem Preis die innovativen Ideen der Entwicklerstudios. Eltern und Fachkräften kann die Empfehlungsliste als Orientierungshilfe dienen. Ausgewählt wurden die Preisträger von einer Jury, in der neben pädagogischen Fachkräften auch Kinder und Jugendliche mitentscheiden.

https://pädagogischer-medienpreis.de/preistragende-2024

Als Familie stark sein und stark bleiben

Viele Ideen für die ganze Familie, um dem manchmal anstrengenden Familienalltag zu erleichtern, wurden hier zusammengestellt:

Ideen für Familien | NZFH elternsein

Mit kleinen Tipps und einfach anwendbaren Übungen können alle Familienmitglieder Ablenkung, Entspannung und Aufmerksamkeit erfahren.

z.B. Mit einem Chamäleon bunt durch die Woche / Zeig mit Musik, wie du dich fühlst! / Babygedanken schauen / Steinzeit-Abend und gaaaaaaanz vieles mehr

Mama darf ich Dein Handy?

Die Broschüre „Mama, darf ich dein Handy?“ enthält 10 Tipps für Eltern von Kindern zwischen 3 und 6 Jahren zum Umgang mit Handy, Tablet & Co. im Familienalltag. Auf 24 Seiten finden Erziehende alle wichtigen Antworten rund um das Thema frühkindlicher Medienkonsum wie zum Beispiel: Wie stelle ich ein Handy kindersicher ein? Welche Altersgrenzen gilt es zu beachten? Wie finde ich gute Online-Angebote für mein Kind? Die Broschüre entstand in Zusammenarbeit mit saferinternet.at. Die Überarbeitung und Sprachanpassung zu einfacher Sprache erfolgte in Kooperation mit Frauenhauskoordinierung e.V.

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