Viele Eltern kommen irgendwann an den Punkt, an dem sie sich die Frage stellen, wann es Zeit für das erste Smartphone ist.
Denn die Kinder liegen einem meist recht früh mit dem Wunsch nach einem Smartphone in den Ohren.
Das ist auch verständlich. Die kleinen, eckigen Dinger sind ständig unser Begleiter und nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken.
Bei Unsicherheit orientieren sich manche Eltern dann an den anderen Schulkindern in der Klasse oder an der Schulform, z. B. beim Übertritt.
Und trotzdem besteht weiterhin diese Unklarheit nach dem richtigen Zeitpunkt.
Klicksafe gibt aus diesem Grund viele tolle Tipps und unterstützt beim Umgang mit Medien in der Familie.
Die Checkliste und Materialien zu Ist mein Kind fit für ein eigenes Smartphone? sollen Eltern dabei helfen gute Entscheidungen zu treffen, welche von allen Familienmitgliedern getragen werden können.
Unter anderem hilft die Liste dabei, mit dem Kind die Punkte ausfindig zu machen, an denen es noch scheitert, um dann gemeinsam daran zu arbeiten und dem Kind den Wunsch nach einem Smartphone bald erfüllen zu können.
Wenn Erziehende die Entscheidung getroffen haben, dass das Kind reif genug für ein eigenes Handy ist, sollten Eltern dieses trotzdem kindersicher einrichten.
Das schützt Kinder zusätzlich vor gewissen Gefahren im Internet, die sie selbst noch nicht einschätzen können.
Informationen dazu, finden Sie hier: Kindersicherung im Internet - was leisten Schutzprogramme?
Es ist auch verständlich, dass Eltern gerne wissen möchten, was ihre Kinder im Internet machen und was sie interessiert.
Dabei ist es jedoch wichtig, dass Erziehende ihre Kinder nicht ausspionieren, sondern mit ihnen in einem guten Austausch bleiben.
Dieser gelingt z. B., wenn Eltern ein gesundes Interesse an den Interessen ihrer Kinder zeigen, z. B. durch positive Gespräche.
Wie das funktioniert, finden Sie hier: Mit diesen Fragen erfährst Du mehr über die Mediennutzung Deines Kindes
Der Familienstützpunkt zieht um! Am 10. Oktober gibt es viel zu entdecken!
Die Gefahr für Kinder im und am Wasser wird von Eltern häufig unterschätzt. Die wichtigsten „Sicherheitsregeln“ finden Sie hier zusammengefasst.
- Das Kind frühzeitig und immer wieder seinem Alter entsprechend zum sicheren Verhalten am und im Wasser anleiten.
- Ab einem Alter von fünf Jahren sollten Kinder so bald wie möglich schwimmen lernen.
- Auch wenn Kinder schwimmen können, nicht unbeaufsichtigt lassen, solange sie nicht „wassersicher“ sind
- Kinder mit den Baderegeln vertraut machen.
- Auf Booten oder beim Spielen in Wassernähe Kindern immer Schwimmwesten anlegen.
- Nicht auf Schwimmflügel oder Ähnliches verlassen. Sie sind nur Schwimmhilfen, gewähren aber keine ausreichende Sicherheit.
- Aufblasbare Teile wie Schwimmreifen oder Wassertiere sind Spielzeug und keine Schwimmhilfen. Deshalb: Beaufsichtigung immer in Armreichweite!
- Älteren Kindern ausreichend Gelegenheit geben, ihre Geschicklichkeit und Ausdauer im Wasser zu trainieren.
- Kleinkinder im Wasser oder in Wassernähe immer beaufsichtigen. Das gilt auch für Planschbecken und Badewanne.
- Teiche und Schwimmbecken im Garten kindersicher einzäunen.
- Auch in fremden Gärten, in denen sich das Kind aufhalten könnte, an mögliche offene Wasserstellen denken. Sicherstellen, dass kein unbemerkter Zugang möglich ist.
- Regentonnen fest mit Deckel verschließen.
- Kinder nicht mit Dreirädern, Tretautos, Roller oder Fahrrädern am Teich oder Beckenrand fahren oder herumtoben lassen.
- Älteren Kindern nie die Verantwortung für ein jüngeres Kind im und am Wasser übertragen.
Schwangere Personen, die eine Fehlgeburt nach der 13. SSW haben, können nun ebenfalls eine Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen.
Die Frist richtet sich nach dem Fortschritt der Schwangerschaft und ist folgendermaßen gestaffelt:
Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz
Die schwangere Person ist nicht verpflichtet die Schutzfrist in Anspruch zu nehmen.
Dann muss jedoch eine ausdrückliche Erklärung erfolgen, dass trotz Fehlgeburt weiterhin gearbeitet wird.
So schreibt es das neue Gesetz vor.
Für Fehlgeburten bis zur 12. Woche ist weiterhin kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.
Weitere Infos:
Aktionswoche auf Social Media
Sie spielen am Strand, lachen beim Eisessen oder machen Quatsch im Auto – Bilder von Kindern wirken oft harmlos und liebenswert. Doch was viele Erwachsene unterschätzen: Werden solche Aufnahmen ins Netz gestellt, können sie langfristigen Schaden anrichten. Genau davor warnen die Initiativen klicksafe, SCHAU HIN!, Gutes Aufwachsen mit Medien, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs mit einer Aktionswoche auf Social Media unter dem #KindersindkeinContent.
Verlust der Bildrechte: Beim Upload auf Social-Media-Plattformen geben Nutzer*innen in der Regel die Rechte an ihren Bildern ab. Diese können dann kommerziell verwendet oder weitergegeben werden.
Preisgabe privater Daten: Namen, Orte oder Schuluniformen im Bild ermöglichen Rückschlüsse auf das Kind – Fremde könnten Kontakt aufnehmen.
Cybermobbing: Auch gut gemeinte Fotos können zum Ziel von Spott und Bloßstellung werden – sogar Jahre später.
Sexualisierter Missbrauch: Pädokriminelle suchen gezielt nach Kinderbildern – oft reichen harmlose Aufnahmen.
KI-Manipulation: Mithilfe künstlicher Intelligenz lassen sich Bilder verändern oder in bedrohliche Kontexte einfügen.
Habe ich geprüft, wer das Bild oder Video sehen kann?
Habe ich das Bild oder Video selbst gemacht? Falls nicht, habe ich die Urheberrechte abgeklärt?
Haben alle, die auf dem Bild oder im Video zu sehen sind, mir erlaubt, es zu teilen?
Verrät der Bild- und Videohintergrund nichts über den Aufenthaltsort im „echten“ Leben?
Ist mir bewusst, dass ich beim Hochladen Bildrechte an die Plattform abgebe?
Bin ich mir sicher, dass das Bild oder Video keine unangenehme oder peinliche Situation zeigt?
Ist mir bewusst, dass auch scheinbar harmlose Bilder und Videos missbraucht werden können?
Wäre es für mich in Ordnung, wenn so ein Kinderbild oder -video von mir heute im Netz verfügbar wäre?
Würde ich mich damit wohlfühlen, wenn das Bild oder Video von anderen gespeichert und an Fremde weitergeleitet werden würde?
Mehr Infos...
Werden Baby oder Kleinkind zu lange Sonne oder Hitze ausgesetzt, drohen schwere gesundheitliche Gefahren wie Hitzeerschöpfung, Hitzschlag, Sonnenstich oder Sonnenbrand.
auf kindergesundheit-info mehr erfahren......
Um den Familienwegweiser KT jederzeit griffbereit zu haben speichern Sie das Icon einfach auf dem Home-Screen Ihres Handys:
So geht´s bei android
1. Wegweiser über den Browser aufrufen: familienwegweiser.kitzingen.de
2. Auf die drei Punkte rechts oben tippen und "zum Startbildschirm hinzufügen" wählen.
3. App benennen und "Hinzufügen" wählen.
So geht´s bei iOS
1. App über den Browser aufrufen: familienwegweiser.kitzingen.de
2. Drücken Sie den Teilen-Button (kleines Viereck mit dem Pfeil nach oben).
3. Wählen Sie im erweiterten Menü "Zum Home-Bildschirm" und benennen Sie die App
Wir freuen uns über Kritik, Wünsche oder Anregungen unter familie@kitzingen.de
Am 30. Oktober 2024 wurden bereits zum 27. Mal die Pädagogischen Medienpreise in München verliehen. Insgesamt wurden 15 Medienprodukte für Kinder und Jugendliche mit einem “Pädagogischen Medienpreis 2024” ausgezeichnet.
Das „SIN – Studio im Netz“ ehrt mit diesem Preis die innovativen Ideen der Entwicklerstudios. Eltern und Fachkräften kann die Empfehlungsliste als Orientierungshilfe dienen. Ausgewählt wurden die Preisträger von einer Jury, in der neben pädagogischen Fachkräften auch Kinder und Jugendliche mitentscheiden.
Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.