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Amt für Jugend und Familie - Beurkundungen

Landratsamt Kitzingen

Übersichtskarte

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Beschreibung:

Beurkundungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Die Urkundspersonen im Jugendamt sind befugt, Beurkundungen im Rahmen des § 59 Abs. 1 SGB VIII vorzunehmen.

Dabei handelt es sich vorwiegend um

  • Vaterschaftsanerkennungen

  • Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung (auch. „Scheinväter“ bei Ehelichkeitsvermutungen)

  • Unterhaltsverpflichtungen (Erstfestsetzung oder Abänderung)

  • Erklärungen über das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Die Beurkundungen hinsichtlich der Vaterschaftsanerkennung und des gemeinsamen Sorgerechts können auch vorgeburtlich vorgenommen werden.
Die bei einem Jugendamt vorgenommenen Beurkundungen sind kostenfrei. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, das nächstgelegene Jugendamt zur Beurkundung aufzusuchen.
Für Kinder nicht verheirateter Eltern stellt das Jugendamt auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils ein Negativattest als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge aus.

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