Landratsamt Kitzingen
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
Beurkundungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Die Urkundspersonen im Jugendamt sind befugt, Beurkundungen im Rahmen des § 59 Abs. 1 SGB VIII vorzunehmen.
Dabei handelt es sich vorwiegend um
Vaterschaftsanerkennungen
Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung (auch. „Scheinväter“ bei Ehelichkeitsvermutungen)
Unterhaltsverpflichtungen (Erstfestsetzung oder Abänderung)
Erklärungen über das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter Eltern
Die Beurkundungen hinsichtlich der Vaterschaftsanerkennung und des gemeinsamen Sorgerechts können auch vorgeburtlich vorgenommen werden.
Die bei einem Jugendamt vorgenommenen Beurkundungen sind kostenfrei. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, das nächstgelegene Jugendamt zur Beurkundung aufzusuchen.
Für Kinder nicht verheirateter Eltern stellt das Jugendamt auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils ein Negativattest als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge aus.
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