Landratsamt Kitzingen
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
Auf schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils oder des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet (bei gemeinsamer elterlicher Sorge), wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:
Vaterschaftsfeststellung bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern
Das Jugendamt veranlasst die hierfür notwendigen Schritte und auch die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung, wenn die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wird
Geltendmachung der Unterhaltsansprüche eines Kindes
Das Jugendamt überprüft als Beistand die Höhe des Unterhaltsanspruches eines Kindes oder Jugendlichen und kümmert sich darum, dass dieser Unterhaltsanspruch in einem vollstreckbaren Titel (ggf. auch gerichtlich) festgehalten wird. Daneben sorgt das Jugendamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. Mahnung oder Zwangsvollstreckung) dafür, dass Unterhaltszahlungen rechtzeitig und in voller Höhe erfolgen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Sie endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Beratung:
für alleinerziehende Elternteile bezüglich des Kindesunterhaltes
für Volljährige zwischen 18 und 21 Jahren bezüglich des Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern
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