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Adoptionsvermittlungsstelle

Landratsamt Kitzingen

Übersichtskarte

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

Beschreibung:

Die Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Kitzingen ist Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema "Adoption":

  • Fremdadoption

  • Stiefkind- und Verwandtenadoption

  • Auslandsadoption

  • Wurzelsuche

  • Beratung für Mütter/ Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind zur Adoption freizugeben

  • Information für Personen, die sich mit dem Gedanken der Adoption eines Kindes auseinandersetzen

Ehepaare, von denen ein Ehegatte das 25. und der andere das 21. Lebensjahr vollendet hat, sowie Einzelpersonen über 25 Jahre können ein minderjähriges Kind adoptieren. Der Adoption soll eine angemessene Adoptionspflegezeit vorausgehen, die eine Einschätzung ermöglicht, ob die Annahme dem Kindeswohl dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis zu erwarten ist. Die Adoption wird auf notariell beurkundeten Antrag des/ der Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen, nachdem das Jugendamt zuvor einen Adoptionsbericht an das Gericht mit einer entsprechenden Stellungnahme geschickt hat.

Mit der Rechtswirksamkeit der Adoption erlangt das Kind die Rechtsstellung eines Kindes des Annehmenden, bei der Adoption durch ein Ehepaar oder einen Stiefelternteil die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten. Mit der Adoption erlöschen alle bis dahin bestehenden Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu seinen bisherigen Verwandten, sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.
Aufgrund dieses Umstandes bedarf ein Adoptionsverfahren einer sowohl rechtlich als auch pädagogisch fundierten, intensiven und vertrauensvollen Begleitung der abgebenden Eltern und der Adoptiveltern durch die zuständige Fachkraft für Adoptionsfragen. 

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