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Zuschüsse Familienerholung

Familien erhalten unter bestimmten Voraussetzungen vom Freistaat Bayern einen finanziellen Zuschuss für Familienreisen.
Diese Familien müssen in Bayern leben und sich ansonsten keinen Urlaub leisten können.

Voraussetzungen für Zuschüsse zur Familienerholung:

  • Zuschüsse zur Familienerholung können nur Familien beziehen.
    Das bedeutet Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, für das/die sie Kindergeld beziehen.

  • Familien mit Hauptwohnsitz in Bayern

  • Familien, deren jährliches Familiennettoeinkommen unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegt:

    • alleinerziehende Eltern mit einem Kind: 21.000 Euro

    • beide Eltern mit einem Kind: 21.500 Euro (je weiteres Kind: 4.800 Euro)

  • Während des Erholungsaufenthaltes muss ein Angebot der Eltern- und Familienbildung wahrgenommen werden.

Höhe der Zuschüsse:

  • Für jedes Kind und jeden Erwachsenen bis zu 17 Euro täglich

  • Für jedes Kind mit einer dauerhaften Behinderung bis zu 22 Euro täglich

Was wird bezuschusst?

Es wird jährlich ein Erholungsaufenthalt mit mindestens sechs Tagen und höchstens 14 Tagen bezuschusst.
An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Verpflegungstag.
Bezuschusst werden Erholungsaufenthalte in gemeinnützigen Familienferienstätten.
Diese Familienferienstätten können Sie hier finden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Zentrum Bayern Familie und Soziales.

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