Umgangsrecht
Leben Eltern getrennt, so ist für die Kinder der Kontakt zu beiden Elternteilen wichtig. Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang zu dem Elternteil, bei dem es nicht lebt und dieser wiederum ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Nicht immer sind Absprachen in diesem Kontext einfach.
Beratung und Vermittlung in der Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der Gestaltung des Umgangs erhalten Sie über den Allgemeinen Sozialen Dienst und die Beratungsstelle.