Steuerliche Freibeträge für Kinder
Eltern bekommen für ihre Kinder entweder Kindergeld oder steuerliche Freibeträge bei der Einkommensteuer.
Für manche Eltern lohnt sich dieser sogenannte „Kinderfreibetrag" mehr als das Kindergeld.
Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen.
Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
Voraussetzungen für steuerliche Freibeträge für Kinder sind z. B.:
Kinder bis zum 18. Lebensjahr
arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Volljährige Kinder unter 25 Jahren, wenn sie
für einen Beruf ausgebildet werden (Ausbildung, Studium),
sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden,
eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können,
ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten.
Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten (Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist)
Höhe des Kinderfreibetrages:
Für das Jahr 2023 beträgt der Kinderfreibetrag 6024 Euro (3012 Euro je Elternteil).
Zusätzlich gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dieser beträgt insgesamt 2928 € (1464 €je Elternteil).
Zusammengenommen betragen diese Freibeträge also:
2023: 8.952 €
2024: 9312 €
Die steuerlichen Freibeträge für Kinder stehen beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Alleinerziehende Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag haben.
Sehen Sie sich für weitere Informationen auch das Erklär-Video zu den steuerlichen Freibeträgen für Kinder an.