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Kinderzuschlag

Eltern mit einem geringen Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag erhalten.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderzuschlag:

  • Die Eltern verfügen nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

  • Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen der Eltern liegt unter der Höchsteinkommensgrenze (Bemessungsgrenze zuzüglich Gesamtkinderzuschlag)

  • Die monatlichen Einnahmen der Eltern erreichen eine Mindest-Grenze.
    Diese liegt für Elternpaare bei 900 Euro und für Alleinerziehende bei 600 Euro.

  • Der Bedarf der Familie wird durch das zur Verfügung stehende Einkommen und die Zahlung von Kinderzuschlag, sowie eventuell zustehendem Wohngeld, gedeckt und deshalb besteht kein Anspruch auf Bürgergeld.

Wichtiges zum Kindergeldzuschlag:

  • Der Kinderzuschlag gilt nur für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben.

  • Für Kinder wird bereits Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung bezogen.

  • Der Kinderzuschlag beträgt maximal 250 Euro im Monat (ab Januar 2023).

  • Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld.

  • Eltern, die den Kinderzuschlag beziehen, können für ihre Kinder auch Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten.

Erhalte ich Kinderzuschlag?

Um zu prüfen, ob Sie Kinderzuschlag erhalten könnten, nutzen Sie den Kinderzuschlags-Check auf dem Familienportal.

Außerdem können Sie sich dieses Erklär-Video zum Kinderzuschlag ansehen.

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