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Elternzeit

Als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer können Sie nach der Geburt Ihres Kindes Elternzeit beantragen, wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen. Sie müssen in dieser Zeit nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Jeder Elternteil hat ein Recht auf maximal 3 Jahre Elternzeit. Sie müssen die Elternzeit schriftlich, unter Einhaltung bestimmter Fristen, beantragen. In dieser Zeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Nach der Elternzeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sie nach dem bisherigem Arbeitsvertrag weiter zu beschäftigen oder Ihnen einen gleichwertigen Arbeitsplatz anzubieten, bei dem Sie nicht weniger verdienen dürfen. In der Elternzeit können Sie Elterngeld beantragen.

Weitere Informationen erhalten sei im Serviceportal des Bundesfamilienministeriums.

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