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Schwangerenberatung

Sie sind schwanger! Neben Freude und Glücksgefühlen kann die Schwangerschaft auch Fragen und Unsicherheiten mit sich bringen. Schwangerschaftsberatungsstellen bieten soziale, finanzielle, medizinische und juristische Informationen und Beratung rund um die Schwangerschaft. Auch nach der Geburt des Kindes können Sie sich an die Beratungsstelle wenden, bis Ihr Kind drei Jahre alt ist. Sie werden kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym beraten. Bei einem Schwangerschaftskonflikt, einer ungeplanten Schwangerschaft, kann man sich in allen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen qualifiziert beraten lassen. Eine Beratungsbestätigung nach § 219 StGB kann nur eine staatlich anerkannte Beratungsstelle ausstellen. Die Schwangerschaftsberatungsstellen können während der Schwangerschaft für einkommensschwache Familien einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind stellen. Diese unterstützt beispielsweise mit einem Zuschuss zur Erstausstattung für das Baby.

Weitere Informationen finden Sie hier:

schwanger-in-bayern.de

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