Kindertagespflege
Die Kindertagespflege im Haushalt einer qualifizierten Tagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater) bietet den Tagespflegekindern eine liebevolle und familiennahe Kinderbetreuung zu flexiblen Betreuungszeiten an. Die Tagespflegepersonen werden vom Amt für Jugend und Familie qualifiziert und weitergebildet. Auch eine Ersatzbetreuung bei Ausfall der Tagesmutter ist sichergestellt.
Die Kosten der Tagesbetreuung werden gemeinsam von den Eltern und dem Amt für Jugend und Familie getragen. Die Fachstelle für Kindertagespflege ist erster Ansprechpartner bei der Suche nach einer passenden Tagespflegeperson. Gleichzeitig ist sie kontinuierlich auf der Suche nach Personen, die Interesse haben, Tagespflegeperson zu werden.
Familien mit geringem Einkommen können zu den Kosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Zuschüsse erhalten. Diese richten sich nach dem Familieneinkommen und der Notwendigkeit der Betreuung. Informationen hierzu gibt es im Amt für Jugend und Familie.