Jugendschutz
Für viele Jugendliche und Eltern ist Jugendschutz eine Reihe von Regularien und Einschränkungen beim Besuch von Veranstaltungen, Konsum von Alkohol, Rauchen, Kinobesuchen usw. Diese Gesetze sind keine Spielverderber, sondern dienen dem Schutz junger Menschen vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren.
Das Jugendschutzgesetz zeigt, was von Gesetzes wegen verboten ist. Eltern müssen jedoch nicht alles erlauben, was das Gesetz erlaubt, sondern das, was sie verantworten können.
Die Erziehungsbeauftragung für Veranstaltungen im Landkreis Kitzingen regelt Ausnahmen beim Besuch von Veranstaltungen durch Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren. Mit der Genehmigung der Eltern kann der Erziehungsauftrag an eine Dritte volljährige Person übertragen werden. Das Formular finden Sie unter: kjr-kitzingen.de/index.php/download.html
Weitere Hinweise und Materialien finden Sie auf der Website der Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.